Formulare für die Vereinsarbeit:

 

Förderantrag

Wir fördern Anliegen im Rahmen der satzungsmäßigen Zweckbestimmung unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel:

  • Förderfähig sind grundsätzlich nur Anträge von Schülerinnen und Schülern (bei Minderjährigen: vertreten durch ihre Eltern) bzw. von Lehrerinnen und Lehrern an einem der drei Standorte der Musikschule Fanny Hensel Berlin-Mitte.
  • Der Vorstand des Vereins entscheidet über jeden Antrag gesondert und wohlwollend auf den regelmäßigen Vorstandssitzungen.
  • Ein eingereichter Antrag führt nicht zwangsläufig zu einer Förderzusage, weshalb diese für eine verlässliche Planung erst abgewartet werden muss.
  • Zur Gewährleistung einer Finanzplanung empfiehlt es sich, Förderanträge so zeitig und konkret wie möglich zu stellen. Der Förderantrag muss daher vollständig ausgefüllt spätestens 8 Wochen vor dem Förderereignis beim Verein eingehen, damit noch rechtzeitig entschieden werden kann.
  • Eine Förderzusage bezieht sich immer nur auf den bestätigten Rahmen.
  • Nachträgliche Kostensteigerungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
  • Über Förderungen durch den Verein ist abzurechnen. Bitte reichen Sie hierfür zusammen mit den zugrunde liegenden Originalbelegen das ausgefüllte Kostenerstattungsformular bei uns ein. Wir bemühen uns um zeitnahe Regulierung.
Free pixaby
Free Photo Pixaby
© Petra Bork/ pixelio.de
Zuwendungsnachweise:

 

Für Zuwendungen an den Verein in Form von Spenden oder Mitgliedsbeiträgen, die einen Jahresbetrag von 200 Euro jährlich nicht übersteigen, können Sie hier einen Zuwendungsnachweis herunterladen. Dieser gilt zusammen mit den die Buchungen ausweisenden Kontoauszügen gegenüber dem Finanzamt als Nachweis. Für höhere Beträge stellen wir selbstverständlich eine gesonderte Spendenquittung aus.